Kapitalbezug – und die Sache mit der Unterschrift des Ehepartners

Du planst einen Kapitalbezug aus deiner Pensionskasse – sei es für einen Hauskauf, die Aufnahme der eigenen Selbstständigkeit oder einen frühzeitigen Bezug vor der Pensionierung. Alles scheint bereit, bis die Pensionskasse ein weiteres Dokument fordert: die beglaubigte Zustimmung deines Ehepartners. Warum eigentlich? Und warum ist das so kompliziert?

 

Warum braucht es die Unterschrift des Ehepartners?

Sobald du einen Kapitalbezug aus deinem Pensionskassenguthaben beantragst, wirst du gesetzlich nicht mehr als allein entscheidungsberechtigt betrachtet – dein Ehepartner muss ausdrücklich zustimmen.

Der Grund ist einfach: Es handelt sich um Vorsorgegelder, die im Ernstfall – etwa bei einer Scheidung oder einem Todesfall – auch den Ehepartner betreffen. Ein einseitiger Bezug würde dessen künftige Ansprüche gefährden. Deshalb schreibt das Gesetz die Zustimmung beider Ehepartner vor.

 

Warum muss die Unterschrift beglaubigt sein?

Die Pensionskasse muss sichergehen, dass die Zustimmung:

  • echt ist (also nicht gefälscht wurde),

  • freiwillig erfolgt (nicht unter Druck unterschrieben wurde),

  • und rechtlich gültig ist.

 

Dazu braucht es eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift – mit Ausweis und persönlichem Erscheinen bei einer öffentlichen Stelle. Eine einfache Unterschrift auf einem PDF reicht nicht aus. Du kannst die Unterschrift in der Regel beglaubigen lassen bei:

  • deiner Gemeindeverwaltung,

  • einem Notariat,

  • einem Zivilstandsamt,

  • im Ausland: bei einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat.

 

Warum ist das Verfahren so umständlich?

Ja, dieser Schritt kostet Zeit und Nerven. Aber er dient dem Schutz beider Ehepartner – vor unüberlegten Entscheidungen, ungleichen Vorsorgeverhältnissen und möglichen Rechtsstreitigkeiten.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 30c des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG). Die Pensionskasse ist gesetzlich verpflichtet, die Zustimmung des Ehepartners einzuholen – und sie darf den Bezug nicht ohne gültige Unterschrift auszahlen.

 

Ehestreit was nun?

Im Ehestreit ist alles ein weniger schwieriger. Persönlich habe ich schon erlebt, wie versicherte Personen um die Unterschrift des Ehegatten für die gewünschte Kapitalauszahlung kämpfen und bangen müssen. Leider gibt es keinen einfachen weg. Falls die Scheidung noch nicht oder in absehbarer Zeit vollzogen wird, kann nur der Anruf an das zuständige Zivilgericht helfen. Fühlst du dich gar von deinem Partner genötigt, ist der Gang zu einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt.

 

Krux um die Zivilstandesbestätigung

Nicht verheiratet? Auch hier wird einiges verlangt. Der Zivilstand sei es ledig, geschieden oder verwitwet muss bescheinigt werden. Dieser Nachweis verlangt die Pensionskasse. Die nötige Unterschrift des Ehegatten / Lebenspartners kann hiernach ausgeschlossen werden. Am einfachsten ist der Weg über das Zivilstandesamtes deines Wohnkantons. Bestelle online über die jeweilige Website rechtzeitig einen Personenstandsausweis und lege jenen nach dessen Erhalt deinem Antrag bei.

 

Lebenspartnerschaften

Oft werden seitens Pensionskassen die Lebenspartnerschaft gleich gewertet wie die Ehe. In jedem Fall, wenn ein Unterstützungsvertrag hinterlegt wurde, wird die Lebenspartnerschaft im Sine des jeweiligen Vorsorgereglements mit der Ehe gleichgestellt. Eine beglaubigte Unterschrift ist hier zwingend einzureichen. Den die Lebenspartnerin / der Lebenspartner wird Todesfall anspruchsberechtigt.

  

Mein Tipp:

Plane diesen Schritt frühzeitig ein – besonders, wenn dein Partner nicht vor Ort ist oder im Ausland lebt. Informiere dich vorab, welche Dokumente du zur Beglaubigung mitbringen musst (z. B. Pass/ID, Antragsunterlagen der Pensionskasse etc.). So sparst du dir doppelte Wege.

 

Fazit:

Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist keine Kleinigkeit – und deshalb rechtlich gut abgesichert. Die beglaubigte Unterschrift deines Ehepartners mag mühsam erscheinen, schützt aber beide Seiten. Wenn du Fragen hast oder Unterstützung beim Antrag brauchst, helfe ich dir gerne weiter.

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