Todesfallkapital & Begünstigungsordnung – was du wissen solltest

Niemand denkt gerne darüber nach – doch für die Hinterbliebenen kann es entscheidend sein: Was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben, wenn ich sterbe? In diesem Beitrag möchte ich dir wichtige Informationen zu den Hinerlassenenleistungen vermitteln. Dir aufzeigen auf welche Punkte du achten solltest und wie die Vorbereitung aussehen könnte.

Neben einer allfälligen Rente kann auch ein Todesfallkapital fällig werden. Wer diesen Betrag erhält und wie es beantragt wird, ist in der Begünstigungsordnung deiner Pensionskasse geregelt. Üblicherweise ein Formular deiner Pensionskasse. Es entspricht im Grossen und Ganzen einem Testament und sollt immer bei der aktuellen Kasse eingereicht werden. Bei einem Stellen- und somit bei einem Pensionskassenwechsel wird deine Verfügung nicht weitergeleitet. Du musst deinen Willen deshalb nochmals kundtun. Bitte vergiss diesen Punkt nicht.

Wichtig: Der Anspruch auf Todesfallkapital wird ausserhalb des Erbrechts geregelt. Maßgebend ist das Vorsorgereglement deiner Pensionskasse – nicht automatisch ein Testament oder Erbvertrag. Ein Testament allein reicht daher oft nicht, um den gewünschten Begünstigten tatsächlich zu sichern.

Welche Leistungen im Todesfall möglich sind

Je nach Vorsorgereglement deiner Pensionskasse können folgende Leistungen vorgesehen sein:

  • Ehegatten- oder eingetragene Partner-Rente
    Meist 60 % der versicherten Invalidenrente. Andere Ansätze sind ebenfalls denkbar

  • Lebenspartnerrente (Konkubinat)
    Nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (gemeinsamer Haushalt, Unterhaltsverpflichtung, Mindestdauer der Beziehung).

  • Waisenrente
    Für Kinder bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre bei Ausbildung.

  • Todesfallkapital
    Ein einmaliger Betrag, oft in Höhe des vorhandenen Altersguthabens oder gemäss Reglement festgelegt. Kommt häufig dann zur Auszahlung, wenn keine oder nur geringe Renten fällig werden.

Die Begünstigungsordnung – wer bekommt was?

Die Begünstigungsordnung legt die Reihenfolge fest, in der das Todesfallkapital ausbezahlt wird. Meist sieht sie so aus:

  1. Ehepartner oder eingetragener Partner

  2. Direkte Nachkommen (Kinder)

  3. Unterhaltsberechtigte Personen oder Lebenspartner

  4. Eltern

  5. Geschwister

  6. Erben gemäss Erbrecht (ohne Pflicht zur Erbteilung)

Wichtig: Bei Konkubinatspartnern gilt – sie müssen ausdrücklich begünstigt werden, sonst gehen sie leer aus. Selbst ein Testament nützt hier in der Regel nichts, da die Pensionskasse sich ausschließlich am eigenen Reglement orientiert.

Lebenspartner begünstigen – so geht’s

Willst du, dass dein Lebenspartner im Todesfall Leistungen aus deiner Pensionskasse erhält, musst du aktiv werden:

Begünstigungserklärung ausfüllen

Das Formular – oft der sogenannte Unterstützungsvertrag - erhältst du bei deiner Pensionskasse. Sei es auf Anfrage oder auf der Website als Download. Darin gibst du Name, Geburtsdatum und Adresse deines Partners an.

Nachweise erbringen

Häufig verlangt die Kasse Belege wie:

    • Bestätigung des gemeinsamen Haushalts (Wohnsitzbescheinigung)

    • Konkubinatsvertrag oder Unterhaltsvereinbarung

    • Nachweis einer mehrjährigen Beziehung

Rechtzeitig einreichen

Die Erklärung muss zu Lebzeiten bei der Pensionskasse hinterlegt sein. Änderungen an deiner Begünstigungsordung kannst du fortlaufend vornehmen.

Was du bei deiner Pensionskasse hinterlegen solltest

Damit im Todesfall keine Unklarheiten entstehen, empfehle ich dir:

  • Begünstigungserklärung für das Todesfallkapital
    – damit klar ist, wer anspruchsberechtigt ist.

  • Konkubinats- bzw. Unterstützungserklärung
    – als Beleg für den Lebenspartner.

  • Aktuelle Adress- und Familiendaten
    – damit die Kasse die Begünstigten erreichen kann

Antragstellung im Todesfall – so läuft es

Die Hinterbliebenen müssen die Leistungen aktiv beantragen.
Dazu sind in der Regel einzureichen:

  • Todesfallmeldung (Arbeitgeber oder Angehörige)

  • Kopie des Todesscheins

  • Familienbüchlein oder Erbbescheinigung

  • Unterlagen zur Begünstigung (bei Lebenspartnern: Konkubinatsvertrag, Haushaltsbestätigung etc.)

Erst nach Prüfung aller Unterlagen wird das Todesfallkapital oder die Rente ausbezahlt.

Fazit

Das Todesfallkapital kann für die Hinterbliebenen ein wichtiger finanzieller Halt sein – vor allem für nicht verheiratete Partner.
Wer sicherstellen will, dass die richtigen Personen abgesichert sind, muss aktiv handeln: Begünstigung erklären, Nachweise hinterlegen und die Daten aktuell halten.
Da die Begünstigung nicht dem Erbrecht unterliegt, sondern ausschliesslich dem Reglement deiner Pensionskasse, ist ein Testament allein oft wirkungslos. Nur die rechtzeitige Hinterlegung bei der Pensionskasse garantiert, dass dein Vorsorgevermögen den Menschen zugutekommt, die dir am Herzen liegen. 

Als dein Vorsorge-Detektiv unterstütze ich dich oder deine Hinterbliebenen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Pensionskasse.
Von der vollständigen Antragstellung bis zur Korrespondenz mit der Kasse – ich übernehme den gesamten Prozess, damit berechtigte Leistungen auch tatsächlich ausbezahlt werden.

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Beitragspflicht – Was Arbeitgeber gegenüber der Pensionskasse beachten müssen