Invalidität in der Pensionskasse – mehr als nur die Rente
Wenn man an Invaliditätsleistungen aus der Pensionskasse denkt, fällt den meisten zuerst die Invalidenrente ein. Sie sichert das Einkommen ab, wenn man krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten kann.
Doch viele wissen nicht: Bei einer Invalidität gibt es oft noch eine weitere, sehr wertvolle Leistung – die Beitragsbefreiung.
In diesem Beitrag erkläre ich dir, was diese Leistung bedeutet, warum sie so wichtig ist – und wie ich dich als Vorsorge-Detektiv dabei unterstützen kann, deine Ansprüche geltend zu machen und auf ihre Korrektheit zu prüfen.
Invalidenrente – die bekannte Leistung
Die Invalidenrente der Pensionskasse ergänzt die Rente der IV (1. Säule). Sie wird je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit ganz oder teilweise ausgerichtet.
Vollinvalidität: 100 % Rente gemäss Reglement
Teilinvalidität: abgestufte Rente, z. B. 50 % bei halber Arbeitsunfähigkeit
Diese Leistung soll sicherstellen, dass du auch im Falle einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit ein regelmässiges Einkommen hast.
Beitragsbefreiung – die oft unbekannte Zusatzleistung
Neben der Rente tritt bei einer anerkannten Invalidität in der Regel die Beitragsbefreiung in Kraft.
Das bedeutet:
• Du musst keine Spar- und Risikobeiträge mehr bezahlen.
• Deine Pensionskasse führt das Sparen für dich so weiter, als würdest du noch arbeiten.
Dadurch wächst dein Altersguthaben weiter – obwohl du keine Beiträge mehr leisten kannst. Diese „unsichtbare“ Leistung ist extrem wertvoll, weil sie verhindert, dass deine Altersvorsorge durch die Invalidität massiv schrumpft. Hier liegt der Punkt oft wird diese Leistung bei den Pensionskassen nicht richtig gerechnet bzw. der versicherte Verdienst, welcher der Leistung vorsteht, falsch ermittelt.
Warum ist die Beitragsbefreiung so wichtig?
Ohne Beitragsbefreiung würde deine Pensionskasse ab dem Zeitpunkt der Invalidität keine Altersgutschriften mehr verbuchen. Das hätte zur Folge:
• dein Altersguthaben stagniert,
• deine Altersrente fällt später deutlich tiefer aus,
• die Lücke zum letzten Einkommen vergrössert sich massiv.
Mit Beitragsbefreiung jedoch bleibt dein Vorsorgeverlauf so, als wärst du weiterhin im Erwerbsleben – ein grosser Unterschied für deine Altersleistungen.
Anspruch geltend machen – so läuft es ab
Damit die Invalidenrente und die Beitragsbefreiung gewährt werden, braucht es:
ein ärztliches Gutachten
die IV-Verfügung oder ein klarer Nachweis der Erwerbsunfähigkeit,
die Anmeldung bei der Pensionskasse durch dich, deine Angehörigen oder deinen Arbeitgeber.
Die Pensionskasse prüft die Unterlagen und entscheidet, ob und in welchem Umfang die Leistungen fliessen.
Im Grundatz ohne Entscheid der Invalidenversicherung werden üblicherweise keine Invalidenleistungen gewährt.
Wo ich als Vorsorge-Detektiv ins Spiel komme
Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen zwei Leistungen zustehen – Rente und Beitragsbefreiung. Nicht selten werden Leistungen auch zu spät, zu tief oder gar nicht ausgerichtet. Hier setzen meine Dienstleistungen an:
Erwirkung der Leistungen
Ich übernehme für dich die gesamte Abwicklung mit der Pensionskasse – von der Anmeldung über die Korrespondenz bis zur Auszahlung. So stellst du sicher, dass deine Ansprüche auch tatsächlich realisiert werden.
Korrektheit der Leistung
Ich prüfe deine Vorsorgeleistungen im Detail. Stimmen die Berechnungen? Wurde die Beitragsbefreiung korrekt berücksichtigt? Wurde das Guthaben richtig weitergeführt? Oft zeigt sich, dass Nachzahlungen oder Korrekturen fällig sind – und diese hole ich für dich ein. Weitere Informationen zu meinen Services findest du auch auf meiner Website unter dem Register Detektiv.
Fazit
Die meisten denken bei Invalidität nur an die Rente – dabei ist die Beitragsbefreiung eine ebenso entscheidende Leistung. Sie schützt deine Altersvorsorge und sorgt dafür, dass deine finanzielle Zukunft nicht zusätzlich unter der Erwerbsunfähigkeit leidet.
Mit einem erfahrenen Begleiter an deiner Seite stellst du sicher, dass alle Leistungen vollständig und korrekt ausgerichtet werden. Als Vorsorge-Detektiv bin ich genau dafür da – damit dir nichts entgeht.